Das ambulante Betreute Wohnen für abhängigkeitskranke Menschen ist eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfen gem. § 39, 40 BSHG, § 55 SGB IX und § 53 SGB XII mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und zu sichern (hier: Abhängigkeitserkrankung gem. ICD 10-F.10-F.19, F.50).
Es ist als ein am Bedarf der betreuten Person orientiertes und verbindlich vereinbartes Betreuungsangebot zu verstehen, dass sich auf ein breites Spektrum an Hilfestellungen im Bereich des Wohnens bezieht und der beruflichen und sozialen Integration dient. Es handelt sich um ein gemeindeintegriertes Hilfeangebot, das der betreuten Person ein selbstbestimmtes Leben in einer eigenen Wohnung in Herne ermöglicht.
AUFNAHMEBEDINGUNGEN
Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Motivation der Klienten, sich mit den Möglichkeiten / Hilfen des Betreuten Wohnens einen Rahmen für suchtmittelfreie und sozial abgesicherte Zukunft erarbeiten und aufbauen zu wollen.
Dies meint im einzelnen:
BETREUUNGSLEISTUNGEN
sind u.a. einzelfallbezogene Hilfeleistungen wie
Für den Klienten steht eine psychosozial tätige Fachkraft zur Verfügung. Sie ist in der Regel verantwortlich für den Ablauf der Betreuungsplanung und die Betreuung.
